RS OGH 1986/6/27 9Os89/86, 11Os81/87, 11Os194/93, 13Os131/94, 13Os7/95, 15Os210/96 (15Os211/96), 14O

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Veröffentlicht am 27.06.1986
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Norm

StGB §146 C1

Rechtssatz

Der beim Betrug bewirkte Schaden muss kein dauernder sein; es genügt, wenn der Geschädigte für einen wirtschaftlich nicht ganz bedeutungslosen Zeitraum um die Verfügungsmacht seines Vermögens gebracht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0094383

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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