RS OGH 2005/3/17 9Os76/85, 15Os145/90, 15Os123/94, 15Os23/05d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1986
beobachten
merken

Norm

StGB §34 Z1
StGB §34 Z11
  1. StGB § 34 heute
  2. StGB § 34 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001
  3. StGB § 34 gültig von 01.03.1997 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996
  4. StGB § 34 gültig von 01.01.1989 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 599/1988
  1. StGB § 34 heute
  2. StGB § 34 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001
  3. StGB § 34 gültig von 01.03.1997 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996
  4. StGB § 34 gültig von 01.01.1989 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 599/1988

Rechtssatz

Bei verminderter Zurechnungsfähigkeit kann der Milderungsgrund des § 34 Z 11 StGB zwar grundsätzlich neben jenen des § 34 Z 1 zweiter Fall StGB zur Anwendung kommen. Dies setzt aber jedenfalls voraus, daß die Schuldfähigkeit des Straftäters im Tatzeitpunkt in einem solchen Ausmaß vermindert gewesen ist, das im Grenzbereich der Zurechnungsfähigkeit angesiedelt ist und demnach qualitativ an der oberen Grenze einer (noch) verminderten (und noch nicht ausgeschlossenen) Zurechnungsfähigkeit liegt.Bei verminderter Zurechnungsfähigkeit kann der Milderungsgrund des Paragraph 34, Ziffer 11, StGB zwar grundsätzlich neben jenen des Paragraph 34, Ziffer eins, zweiter Fall StGB zur Anwendung kommen. Dies setzt aber jedenfalls voraus, daß die Schuldfähigkeit des Straftäters im Tatzeitpunkt in einem solchen Ausmaß vermindert gewesen ist, das im Grenzbereich der Zurechnungsfähigkeit angesiedelt ist und demnach qualitativ an der oberen Grenze einer (noch) verminderten (und noch nicht ausgeschlossenen) Zurechnungsfähigkeit liegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0091313

Dokumentnummer

JJR_19860702_OGH0002_0090OS00076_8500000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten