RS OGH 2026/1/29 3Ob671/85; 6Ob251/00f; 5Ob278/07d; 1Ob213/09v; 5Ob55/13v; 7Ob145/14w; 5Ob190/14y; 5

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Veröffentlicht am 09.07.1986
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Rechtssatz

Der originäre Eigentumserwerb am Bauwerk erfolgt durch die Bauführung, wobei auch eine solide Bauweise der Beurteilung eines Gebäudes als Superädifikat nicht entgegensteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011245

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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