RS OGH 2025/5/21 6Ob653/86; 7Ob562/94; 7Ob611/95; 6Ob272/05a; 5Ob143/07a; 2Ob189/07v; 2Ob209/07k; 7O

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Veröffentlicht am 06.11.1986
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Rechtssatz

Verzichtserklärungen sind im Zweifel restriktiv auszulegen. Ein Gewährleistungsausschluss für Baumängel darf nicht auch auf Rechtsmängel erstreckt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Besichtigungsklausel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0018561

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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