Norm
MRG §27 Abs1 Z1Rechtssatz
Das Vorliegen eines zulässigen Rechtsgrundes für einen im Zusammenhang mir einer Wohnungsmiete als Ablöse geforderten und bezahlten Betrag hat der Empfänger der Ablösezahlung zu beweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069837Dokumentnummer
JJR_19861106_OGH0002_0060OB00683_8600000_002