RS OGH 1986/11/19 3Ob610/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1986
beobachten
merken

Norm

ABGB §458
ABGB §1090 VII
ABGB §1295 IIf7e
ABGB §1301

Rechtssatz

Das vertragliche Verbot der Vermietung der Pfandliegenschaft ohne Zustimmung des Gläubigers entfaltet nur obligatorische Wirkung; die Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung des Gläubigers zur Vermietung hat nur gegenüber dem Schuldner, nicht auch einem Dritten gegenüber Bedeutung. Die fahrlässige Unkenntnis dieser vertraglichen Verpflichtung kann daher einem Dritten nicht zum Nachteil gereichen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 610/86
    Entscheidungstext OGH 19.11.1986 3 Ob 610/86
    Veröff: SZ 59/206 = BA 1987,415 (Rummel) = JBl 1987,654

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011433

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten