RS OGH 1987/3/3 5Ob171/86, 5Ob45/87, 5Ob2/88, 5Ob145/97b

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Veröffentlicht am 03.03.1987
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Norm

ABGB §1096 A1
MRG §16 Abs1 Z5
MRG §16 Abs1 Z6

Rechtssatz

Ein ordnungsgemäßer Zustand des Bestandobjektes im Sinne des § 16 Abs 1 Z 5 und 6 MRG liegt dann nicht vor, wenn es beachtliche Mängel aufweist, daß heißt solche, die nach der zur Zeit der Übergabe des Bestandobjekts herrschenden allgemeinen Verkehrsauffassung nicht wegen ihrer Geringfügigkeit (Bagatellschäden) ohnedies innerhalb der als zumutbar hinzunehmenden Toleranzgrenze lagen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0021105

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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