RS OGH 2024/1/25 4Ob516/87; 3Ob580/90; 8Ob1610/90; 1Ob618/91; 6Ob263/00w; 3Ob58/08p; 2Ob221/08a; 4Ob

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Rechtssatz

Die Beifügung einer Zug - um - Zug - Leistung des Klägers ist eine Beschränkung seines Begehrens, die auch dann, wenn er sie nicht selbst angeboten hat, zulässig ist, weil sie gegenüber seinem Begehren ein Minus bedeutet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0041069

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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