Norm
StGB §31 Abs1 Satz2Rechtssatz
Die Nichtigkeitsbeschwerde entbehrt der gesetzmäßigen Ausführung, wenn ein Übersteigen des nach dem § 31 Abs 1, zweiter Satz, StGB möglichen Höchstmaßes der für die nachträglich abgeurteilte Tat nach den (im Einzelfall) anzuwendenden bzw anwendbaren Strafbemessungsvorschriften (darunter auch des § 39 StGB) angedrohten Strafe vom Angeklagten nicht behauptet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0091075Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009