Norm
ABGB §1393 CaRechtssatz
War der Mieter nur berechtigt, einen Mietnachfolger vorzuschlagen, mit dem der Vermieter einen Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen abzuschließen verpflichtet war, sofern nicht bestimmte moralische Bedenken bestünden, so hat der vorgeschlagene Nachfolger nicht das Recht, den Vermieter auf Zustimmung zum Eintritt in das Bestandverhältnis zu klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0032734Dokumentnummer
JJR_19870915_OGH0002_0040OB00544_8700000_002