RS OGH 2025/4/25 8Ob13/88; 10ObS84/91; 10ObS145/91; 9ObA27/94; 10ObS2142/96i; 10ObS220/97v; 9ObA285/

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Veröffentlicht am 21.04.1988
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Rechtssatz

Die Frage, ob die Glaubhaftmachung, also Bescheinigung der behaupteten Tatsachen, gelungen ist oder nicht, stellt das Ergebnis richterlicher Beweiswürdigung und keine rechtliche Beurteilung dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0040286

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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