RS OGH 2018/5/29 3Ob521/87, 1Ob519/91, 5Ob94/02p, 4Ob79/18y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1988
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Norm

MRG §12 Abs3 Ca
MRG §27 Abs1 Z1
  1. MRG § 12 heute
  2. MRG § 12 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006
  3. MRG § 12 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993
  4. MRG § 12 gültig von 01.03.1991 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Bei Veräußerung eines Unternehmens (hier: (Arztordination) können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden, wenn nicht nur geradezu zum Schein eine Unternehmensveräußerung vorgeschützt wird und in Wahrheit nur eine Übertragung der Mietrechte beabsichtigt ist, so daß § 12 Abs 3 MRG nicht anzuwenden und eine verbotene Vereinbarung nach § 27 Abs 1 Z 1 MRG anzunehmen ist.Bei Veräußerung eines Unternehmens (hier: (Arztordination) können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden, wenn nicht nur geradezu zum Schein eine Unternehmensveräußerung vorgeschützt wird und in Wahrheit nur eine Übertragung der Mietrechte beabsichtigt ist, so daß Paragraph 12, Absatz 3, MRG nicht anzuwenden und eine verbotene Vereinbarung nach Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer eins, MRG anzunehmen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070249

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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