Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Bei Veräußerung eines Unternehmens (hier: (Arztordination) können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden, wenn nicht nur geradezu zum Schein eine Unternehmensveräußerung vorgeschützt wird und in Wahrheit nur eine Übertragung der Mietrechte beabsichtigt ist, so daß § 12 Abs 3 MRG nicht anzuwenden und eine verbotene Vereinbarung nach § 27 Abs 1 Z 1 MRG anzunehmen ist.Bei Veräußerung eines Unternehmens (hier: (Arztordination) können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden, wenn nicht nur geradezu zum Schein eine Unternehmensveräußerung vorgeschützt wird und in Wahrheit nur eine Übertragung der Mietrechte beabsichtigt ist, so daß Paragraph 12, Absatz 3, MRG nicht anzuwenden und eine verbotene Vereinbarung nach Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer eins, MRG anzunehmen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070249Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018