Norm
StPO nF §294 Abs2Rechtssatz
Bei Fehlen mehrerer Anfechtungsmöglichkeiten steht das Unterbleiben der Berufungsausführung einer meritorischen Erledigung der (rechtzeitig angemeldeten) Berufung nach der Neufassung des § 294 Abs 2 StPO durch das StRÄG 1987 nicht entgegen.Bei Fehlen mehrerer Anfechtungsmöglichkeiten steht das Unterbleiben der Berufungsausführung einer meritorischen Erledigung der (rechtzeitig angemeldeten) Berufung nach der Neufassung des Paragraph 294, Absatz 2, StPO durch das StRÄG 1987 nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100374Dokumentnummer
JJR_19880616_OGH0002_0120OS00071_8800000_001