Norm
EO §399 Abs1 Z2Rechtssatz
Ist infolge Ablauf der Dauer des Klagepatents (§ 28 Abs 1 PatG) der Anspruch auf Unterlassung von Patenteingriffen erloschen, ist dies dem Tatbestand des § 399 Abs 1 Z 4 EO zu unterstellen; da sich das - nachträgliche - Erlöschen des Anspruches hier unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, bedarf es dazu keiner negativen Feststellungsklage.Ist infolge Ablauf der Dauer des Klagepatents (Paragraph 28, Absatz eins, PatG) der Anspruch auf Unterlassung von Patenteingriffen erloschen, ist dies dem Tatbestand des Paragraph 399, Absatz eins, Ziffer 4, EO zu unterstellen; da sich das - nachträgliche - Erlöschen des Anspruches hier unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, bedarf es dazu keiner negativen Feststellungsklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0071301Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2014