Norm
ASVG §175Rechtssatz
Der im § 175 ASVG geforderte Zusammenhang fehlt bei einer außerhalb der Arbeitszeit unternommenen privaten Einkaufsfahrt (Hinweg und Rückweg).Der im Paragraph 175, ASVG geforderte Zusammenhang fehlt bei einer außerhalb der Arbeitszeit unternommenen privaten Einkaufsfahrt (Hinweg und Rückweg).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084032Im RIS seit
06.09.1988Zuletzt aktualisiert am
14.04.2023