RS OGH 1989/1/26 6Ob507/89, 1Ob600/91

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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Norm

ABGB §1220

Rechtssatz

Auch derjenige, der nur ein Arbeitseinkommen bezieht, ist jedenfalls dann zur Bestellung eines Heiratsgutes verpflichtet, wenn dadurch sein anständiger Unterhalt und der Unterhalt der Personen, für die er unterhaltspflichtig ist, nicht gemindert wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0022401

Dokumentnummer

JJR_19890126_OGH0002_0060OB00507_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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