RS OGH 1989/4/18 10ObS58/89, 10ObS263/89, 10ObS140/90, 6Ob382/97p, 4Ob218/08z

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Norm

ABGB §94
ABGB §140 Bd
ASVG §294
BSVG §142
GSVG §151

Rechtssatz

Die Zinsen und Rückzahlungsraten eines Darlehens, das zur Schaffung einer Einkommensquelle aufgenommen wurde, mindern die für den Unterhaltsanspruch maßgebenden, aus dieser Quelle erzielten Einkünfte; es besteht kein Grund, Aufwendungen, die durch die Schaffung einer Einkommensquelle verursacht werden, anders als jene zu behandeln, die zu deren Erhaltung dienen. Eine Begrenzung der Berücksichtigung solcher Aufwendungen ergibt sich aus der für das Unterhaltsrecht allgemein anerkannten "Anspannungstheorie".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0009532

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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