RS OGH 2024/4/26 4Ob36/89; 7Ob559/94; 4N524/95 (4N525/95); 1Ob90/97k; 5Ob16/99k; 4Ob107/02t; 6Ob98/0

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Rechtssatz

Es kann nicht Aufgabe des zur Beurteilung eines aus der Entscheidung eines Richters abgeleiteten Ablehnungsantrages berufenen gerichtlichen Organes sein, die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (1 Ob 2/88).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0046047

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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