Norm
ABGB §879 BIIoRechtssatz
Der Vertrag über die geschlechtliche Hingabe gegen Entgelt (hier geschlossen mit einer Prostituierten) ist unabhängig von der Rückforderung sittenwidrig. Dasselbe gilt für Verträge, die eine Teilnahme an Profit kommerzieller Ausbeutung der Sexualität bezwecken (hier: Benützung einer Sauna um die geschlechtliche Hingabe einer Prostituierten zu ermöglichen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0016828Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014