RS OGH 1989/10/24 10ObS193/89, 10ObS46/90, 10ObS92/90, 10ObS428/89, 10ObS346/89, 10ObS326/90, 10ObS1

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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Norm

ASVG §14 Abs1
ASVG §245
ASVG §273

Rechtssatz

Im allgemeinen ist bei der Bestimmung des Verweisungsfeldes von der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit auszugehen (SSV-NF 1/68, 2/73); dies jedoch nur, wenn sie eine Tätigkeit war, die ihrem Inhalt nach (vgl SSV-NF 3/2) gemäß § 14 Abs 1 ASVG die Versicherungszugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet. Der Versicherte darf nämlich nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, durch deren Ausübung er den Berufsschutz nach § 273 ASVG verlieren würde.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 193/89
    Entscheidungstext OGH 24.10.1989 10 ObS 193/89
    Veröff: SSV-NF 3/123
  • 10 ObS 46/90
    Entscheidungstext OGH 27.03.1990 10 ObS 46/90
    nur: Im allgemeinen ist bei der Bestimmung des Verweisungsfeldes von der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit auszugehen (SSV-NF 1/68, 2/73). (T1)
  • 10 ObS 92/90
    Entscheidungstext OGH 12.06.1990 10 ObS 92/90
    Veröff: SZ 63/97 = SSV-NF 4/84 = ZAS 1992/25 S 200 (Andexlinger)
  • 10 ObS 428/89
    Entscheidungstext OGH 18.09.1990 10 ObS 428/89
    nur T1
  • 10 ObS 346/89
    Entscheidungstext OGH 18.09.1990 10 ObS 346/89
    nur T1; Veröff: SSV-NF 4/97
  • 10 ObS 326/90
    Entscheidungstext OGH 09.10.1990 10 ObS 326/90
    Auch; nur T1
  • 10 ObS 111/91
    Entscheidungstext OGH 23.04.1991 10 ObS 111/91
    Auch; Veröff: SSV-NF 5/45
  • 10 ObS 72/93
    Entscheidungstext OGH 27.04.1993 10 ObS 72/93
    Auch; Beisatz: Während die Verweisung eines Angestellten auf die Tätigkeit eines Büroboten ausscheidet, kann die Tätigkeit einer Bürohilfskraft eine Angestelltentätigkeit sein, wenn dabei Kanzleiarbeiten auszuführen sind (SSV-NF 3/123). (T2)
  • 10 ObS 93/93
    Entscheidungstext OGH 25.05.1993 10 ObS 93/93
    nur T1
  • 10 ObS 101/95
    Entscheidungstext OGH 08.06.1995 10 ObS 101/95
    nur: Der Versicherte darf nämlich nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, durch deren Ausübung er den Berufsschutz nach § 273 ASVG verlieren würde. (T3); Beis wie T2
  • 10 ObS 142/95
    Entscheidungstext OGH 20.07.1995 10 ObS 142/95
    nur T1; nur T3
  • 10 ObS 100/99z
    Entscheidungstext OGH 09.11.1999 10 ObS 100/99z
    nur T1
  • 10 ObS 79/01t
    Entscheidungstext OGH 24.04.2001 10 ObS 79/01t
    nur T3
  • 10 ObS 158/01k
    Entscheidungstext OGH 12.06.2001 10 ObS 158/01k
    nur T3
  • 10 ObS 220/02d
    Entscheidungstext OGH 18.07.2002 10 ObS 220/02d
    auch; nur: Im allgemeinen ist bei der Bestimmung des Verweisungsfeldes von der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit auszugehen (SSV-NF 1/68, 2/73); dies jedoch nur, wenn sie eine Tätigkeit war, die ihrem Inhalt nach (vgl SSV-NF 3/2) gemäß § 14 Abs 1 ASVG die Versicherungszugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet. (T4)
  • 10 ObS 56/05s
    Entscheidungstext OGH 09.08.2005 10 ObS 56/05s
    nur T3
  • 10 ObS 55/08y
    Entscheidungstext OGH 27.05.2008 10 ObS 55/08y
    Auch; nur T3
  • 10 ObS 111/08h
    Entscheidungstext OGH 09.09.2008 10 ObS 111/08h
    Auch; nur T3; Beisatz: Ein Versicherter, der mehrfach Berufsschutz als Angestellter und/oder auch als qualifizierter Arbeiter in einem erlernten oder angelernten Beruf genießt, darf in allen Berufssparten verwiesen werden, auf die sich sein Berufsschutz erstreckt. (T5)
  • 10 ObS 80/09a
    Entscheidungstext OGH 12.05.2009 10 ObS 80/09a
    Auch; Beisatz: Die frühere Ausübung eines technischen Berufs durch den Versicherten (hier: gelernter Wasser- und Heizungsinstallateur) bewirkt keine Einschränkung seiner Verweisbarkeit im Rahmen seines zuletzt ausgeübten (überwiegend) kaufmännischen Berufs, mögen auch die im erlernten Beruf erworbenen technischen Kenntnisse bei seiner zuletzt ausgeübten Angestelltentätigkeit von wesentlicher Bedeutung gewesen sein. (T6); Beisatz: Ein Versicherter, der mehrfach Berufsschutz als Angestellter und auch als qualifizierter Arbeiter in einem erlernten oder angelernten Beruf genießt, kann in allen Berufsparten, auf die sich sein Berufsschutz erstreckt, verwiesen werden, weil er über vielfältigere Ausbildungen, Kenntnisse und Fähigkeiten als ein nur in einem Beruf tätig gewesener Versicherter verfügt. (T7)
  • 10 ObS 152/14x
    Entscheidungstext OGH 24.02.2015 10 ObS 152/14x
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083742

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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