RS OGH 2017/7/20 5Ob96/88, 5Ob78/00g, 5Ob111/02p, 5Ob72/14w, 5Ob162/14f, 5Ob156/14y, 5Ob187/14g, 5Ob

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Veröffentlicht am 31.10.1989
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Norm

WGG 1979 §14

Rechtssatz

Das Sollentgelt im Sinne des Kostendeckungsprinzips bedeutet nicht, daß die danach errechneten Beträge ohne Rücksicht auf die zwischen dem Mieter oder Nutzungsberechtigten und der gemeinnützigen Bauvereinigung bestehende Vereinbarung eingehoben werden könnten. (hier: Aufwertung des Mietzinses nach SEBG 1954).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083344

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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