Norm
MRG §12 Abs1 ARechtssatz
Die Überlassung an Eintrittsberechtigte stellt keinen Kündigungsgrund dar und zwar selbst dann nicht, wenn die Voraussetzungen für eine Abtretung der Mietrechte nach § 12 Abs 1 MRG fehlten.Die Überlassung an Eintrittsberechtigte stellt keinen Kündigungsgrund dar und zwar selbst dann nicht, wenn die Voraussetzungen für eine Abtretung der Mietrechte nach Paragraph 12, Absatz eins, MRG fehlten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069472Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2026