Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Die spezielle Regelung der Ansprüche des Mieters auf Ersatz für das Bestandobjekt gemachter Aufwendungen im § 1097 ABGB beziehungsweise im § 10 MRG schließt die Anwendung anderer bereicherungsrechtlicher Grundsätze aus.Die spezielle Regelung der Ansprüche des Mieters auf Ersatz für das Bestandobjekt gemachter Aufwendungen im Paragraph 1097, ABGB beziehungsweise im Paragraph 10, MRG schließt die Anwendung anderer bereicherungsrechtlicher Grundsätze aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0020480Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2025