RS OGH 2011/12/21 9ObA22/90, 9ObA273/00p, 5Ob27/09w, 6Ob172/10b, 7Ob236/11y

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Veröffentlicht am 31.01.1990
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Norm

ABGB §1152 B
  1. ABGB § 1152 heute
  2. ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Nimmt der andere Teil die Arbeitsleistung bewusst entgegen, ohne dass der Abschluss eines Arbeitsvertrages angenommen werden kann, ist eine analoge Anwendung des § 1152 ABGB mit dem Ergebnis vertretbar, dass die Arbeit dann angemessen zu entlohnen ist.Nimmt der andere Teil die Arbeitsleistung bewusst entgegen, ohne dass der Abschluss eines Arbeitsvertrages angenommen werden kann, ist eine analoge Anwendung des Paragraph 1152, ABGB mit dem Ergebnis vertretbar, dass die Arbeit dann angemessen zu entlohnen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0021589

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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