Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Nimmt der andere Teil die Arbeitsleistung bewusst entgegen, ohne dass der Abschluss eines Arbeitsvertrages angenommen werden kann, ist eine analoge Anwendung des § 1152 ABGB mit dem Ergebnis vertretbar, dass die Arbeit dann angemessen zu entlohnen ist.Nimmt der andere Teil die Arbeitsleistung bewusst entgegen, ohne dass der Abschluss eines Arbeitsvertrages angenommen werden kann, ist eine analoge Anwendung des Paragraph 1152, ABGB mit dem Ergebnis vertretbar, dass die Arbeit dann angemessen zu entlohnen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0021589Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.03.2012