RS OGH 1990/3/28 2Ob33/90, 7Ob665/90, 1Ob612/90, 1Ob646/90, 1Ob534/91, 4Ob563/91, 5Ob502/92 (5Ob503/

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Veröffentlicht am 28.03.1990
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Norm

ZPO i§519 Abs1 Z1

Rechtssatz

Gegen einen Beschluss, mit dem das Berufungsgericht eine Berufung zurückweist, ist ein Rekurs ohne Rücksicht auf den Streitwert zulässig.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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