Norm
ASVG §255 BaRechtssatz
Für jene angelernte Berufe, für die kein entsprechender Lehrberuf vorgesehen ist, soll Berufsschutz gewährt werde, wenn damit gleichartige und gleichwertige qualifizierte Kenntnisse verbunden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084433Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.12.2023