RS OGH 1990/5/29 5Ob574/90, 8Ob503/93, 6Ob660/94, 5Ob559/94, 3Ob2126/96k, 6Ob282/02t

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Norm

ABGB §273

Rechtssatz

Die Möglichkeit der Bevollmächtigung eines Anwaltes durch die Betroffene schließt die Sachwalterbestellung nicht aus, weil durch die Sachwalterbestellung nicht nur Vorsorge für die mangelnden Rechtskenntnisse der Betroffenen getroffen, sondern weil die Betroffene vor Rechtsnachteilen durch die Auftragserteilung an einen zur juristischen Vertretung berufenen Anwalt infolge unrichtiger vorausgehender wirtschaftlicher Dispositionen (wegen der Beeinträchtigung durch die festgestellte Krankheit) bewahrt werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0048979

Dokumentnummer

JJR_19900529_OGH0002_0050OB00574_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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