Norm
ABGB §273Rechtssatz
Die Möglichkeit der Bevollmächtigung eines Anwaltes durch die Betroffene schließt die Sachwalterbestellung nicht aus, weil durch die Sachwalterbestellung nicht nur Vorsorge für die mangelnden Rechtskenntnisse der Betroffenen getroffen, sondern weil die Betroffene vor Rechtsnachteilen durch die Auftragserteilung an einen zur juristischen Vertretung berufenen Anwalt infolge unrichtiger vorausgehender wirtschaftlicher Dispositionen (wegen der Beeinträchtigung durch die festgestellte Krankheit) bewahrt werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0048979Dokumentnummer
JJR_19900529_OGH0002_0050OB00574_9000000_001