RS OGH 1990/8/7 15Os62/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.1990
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Norm

StGB §3 A4
StGB §21 Abs1

Rechtssatz

Bei Vorliegen von Notwehr ist eine Einweisung nach § 21 Abs 1 StGB ausgeschlossen, weil die Straflosigkeit des Täters nicht allein auf seine Zurechnungsunfähigkeit zur Tatzeit zurückzuführen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0089465

Dokumentnummer

JJR_19900807_OGH0002_0150OS00062_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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