Norm
StGB §3 A4Rechtssatz
Bei Vorliegen von Notwehr ist eine Einweisung nach § 21 Abs 1 StGB ausgeschlossen, weil die Straflosigkeit des Täters nicht allein auf seine Zurechnungsunfähigkeit zur Tatzeit zurückzuführen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0089465Dokumentnummer
JJR_19900807_OGH0002_0150OS00062_9000000_001