RS OGH 2019/3/21 8Ob522/91, 6Ob585/91, 8Ob19/91, 6Ob544/92, 4Ob6/93, 5Ob516/93, 8Ob16/94, 3Ob14/95,

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Veröffentlicht am 14.02.1991
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Rechtssatz

Tritt für den eigentlichen Geldgeber ein Treuhänder als Kommanditist in die KG ein, so ist dieser allein gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftsgläubigern aus dem Kommanditverhältnis berechtigt und verpflichtet. Der Treuhänder hat wohl die Interessen der Treugeber gegenüber der Gesellschaft zu wahren, zwischen der Gesellschaft und den Treugebern besteht aber keine Rechtsbeziehung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0010762

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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