RS OGH 1991/3/21 15Os10/91, 14Os81/21z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.1991
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Norm

StGB §201
StGB §202

Rechtssatz

Typische Begleittat: Von einer Typizität der Unzuchtshandlung des Einführens einer Bierflasche in die Scheide der Frau als Begleiterscheinung eines Beischlafs kann keinesfalls gesprochen werden (echte Realkonkurrenz).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0095057

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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