Norm
ABGB §148 ARechtssatz
Der Grundsatz der Bedachtnahme auf das Kindeswohl (§ 178a ABGB) - der oberste Grundsatz jeder Besuchsregelung - erfordert es, dass - auch noch vom OGH - alle während des Verfahrens eingetretenen Entwicklungen voll zu berücksichtigen sind. (Hier: Auslandsbesuchsrecht).Der Grundsatz der Bedachtnahme auf das Kindeswohl (Paragraph 178 a, ABGB) - der oberste Grundsatz jeder Besuchsregelung - erfordert es, dass - auch noch vom OGH - alle während des Verfahrens eingetretenen Entwicklungen voll zu berücksichtigen sind. (Hier: Auslandsbesuchsrecht).
Entscheidungstexte