RS OGH 1991/5/7 11Os30/91, 11Os169/96, 11Os4/97, 15Os130/97, 15Os135/02, 12Os23/22g (12Os24/22d)

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Veröffentlicht am 07.05.1991
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Norm

StGB §201 Abs1

Rechtssatz

Eine nach § 201 Abs 1 StGB tatbestandsmäßige Drohung mit gegenwärtiger schwerer Gefahr für Leib oder Leben besteht in der glaubhaften Androhung des unmittelbar bevorstehenden Eintritts des Todes oder einer im § 106 Abs 1 Z 1 StGB bezeichneten körperlichen Beeinträchtigung oder der glaubhaften Androhung der Lebensgefährdung und Gesundheitsgefährdung durch die dort genannten oder gleichwertige Mittel.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0095180

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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