Norm
ABGB §140 Abs2 AbRechtssatz
Eigeneinkommen des Kindes vermindert seinen gesamten (in Geld und Betreuung im weitesten Sinn bestehenden) Unterhaltsanspruch; es kommt daher im Zweifel gleichteilig auch dem betreuenden Elternteil zugute, ohne dass es auf die tatsächliche Einforderung oder Zahlung als "Kostgeld" ankommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047440Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.10.2024