RS OGH 2022/6/29 7Ob27/91; 8Ob17/08w; 4Ob146/10i; 2Ob112/10z; 7Ob126/11x; 1Ob150/13k; 2Ob1/21t; 7Ob6

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Veröffentlicht am 10.10.1991
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Rechtssatz

Im Falle der Fremdversicherung tritt bei § 67 VersVG der Versicherte derart an die Stelle des Versicherungsnehmers, daß sein Schadenersatzanspruch gegen den Ersatzpflichtigen im Umfang der Versicherungsleistung auf den Versicherer übergeht.Im Falle der Fremdversicherung tritt bei Paragraph 67, VersVG der Versicherte derart an die Stelle des Versicherungsnehmers, daß sein Schadenersatzanspruch gegen den Ersatzpflichtigen im Umfang der Versicherungsleistung auf den Versicherer übergeht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0081312

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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