RS OGH 1991/11/14 7Ob611/91, 7Ob48/00k, 10Ob57/08t, 1Ob240/09i, 1Ob231/17b

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Veröffentlicht am 14.11.1991
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Norm

ABGB §140 Bb

Rechtssatz

Soweit der Unterhaltsschuldner im Erbweg Vermögen erwarb, unterlagen jedenfalls die Erträgnisse dieses Vermögens schon bisher der Einbeziehung in die Unterhaltsbemessungsgrundlage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047397

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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