RS OGH 2022/5/24 10ObS308/91, 10ObS135/92, 10ObS88/92, 10ObS30/93, 10ObS72/95, 10ObS69/95, 10ObS1/99

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Rechtssatz

Die dem Versicherten zur Pflicht gemachte Glaubhaftmachung bezieht sich nur auf den Tatsachenbereich. Die Lösung der Frage, ob die Änderung des Gesundheitszustandes wesentlich ist, fällt in den Bereich der rechtlichen Beurteilung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0043519

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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