RS OGH 2015/3/3 7Ob603/91, 4Ob167/09a, 1Ob17/15d

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Veröffentlicht am 19.12.1991
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Norm

HGB §384

Rechtssatz

Der Kommissionär ist nicht berechtigt, das Ausführungsgeschäft ohne Zustimmung des Kommittenten zu stornieren. Den Rückersatz des Erlöses des Kommissionsgutes kann er daher vom Kommittenten nur fordern, wenn er beweist, daß eine Stornierung des Ausführungsgeschäftes nicht zu umgehen war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0062729

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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