RS OGH 2023/3/14 14Os8/92; 11Os100/92 (11Os101/92); 14Os41/93; 15Os130/93; 14Os146/93; 11Os154/94 (1

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Veröffentlicht am 10.03.1992
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Rechtssatz

Bei der Stellung der Hauptfragen ist der Schwurgerichtshof grundsätzlich an den Anklagevorwurf gebunden, weshalb der Inhalt dieser Fragen nicht nur in Ansehung des gesetzlichen Tatbestandes, sondern auch hinsichtlich des konkreten Sachverhaltes mit der Anklage übereinstimmen muss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0100505

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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