Norm
ABGB §266Rechtssatz
Im Verfahren zur Festsetzung der Sachwalterbelohnung ist ein Widerstreit der Interessen des Behinderten und seines Sachwalters gegeben, so daß der Sachwalter insoweit von der Vertretung des Betroffenen ausgeschlossen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0048957Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009