RS OGH 1992/6/16 5Ob83/92, 10Ob510/94, 5Ob104/98z, 6Ob245/02a, 3Ob129/09f, 5Ob109/11g, 5Ob143/17s, 5

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Norm

ABGB §364c B1

Rechtssatz

Die Ausnahme des § 364 c ABGB von der prinzipiellen Verfügungsfreiheit des Liegenschaftseigentümers wurde geschaffen, um die Erhaltung des Familienbesitzes zu ermöglichen, was gerade nicht der Zweckbestimmung eines zwischen Ehegatten vereinbarten Veräußerungs- und Belastungsverbotes anläßlich der Ehescheidung entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0010722

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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