RS OGH 1992/12/10 8Ob640/91

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Veröffentlicht am 10.12.1992
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Norm

ABGB §1041 C
EO §156 IIA
EO §156 V

Rechtssatz

Bei einer in den Versteigerungsbedingungen ausdrücklich übernommenen vertraglichen Verpflichtung zur Räumung frei von Bestandrechten und folgender verspäteter Übergabe besteht der Anspruch auf Leistung eines Nutzungsentgeltes, dessen Höhe sich ebenfalls nach den für einen Verwendungsanspruch gemäß § 1041 ABGB geltenden Kriterien richtet. Danach hat der unredliche Benützer nicht nur den ihm verschafften Nutzen, sondern den dem Eigentümer entgangenen Nutzen zu ersetzen, wobei mehrere Benützer solidarisch haften.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0003401

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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