- RS0048982">8 Ob 503/93
- RS0048982">1 Ob 252/97h
- RS0048982">9 Ob 97/98z
Auch; Beisatz: Zur Annahme einer Interessenskollision reicht bereits ein objektiver Tatbestand und die Wahrscheinlichkeit einer Interessensverletzung des Betroffenen aus. (T1)
- RS0048982">10 Ob 60/00x
Beis wie T1
- RS0048982">9 Ob 225/00d
- RS0048982">10 Ob 317/00s
Auch; Beis ähnlich wie T1
- RS0048982">6 Ob 4/06s
Beisatz: Hier: Materielle Kollisionssituation zwischen den Interessen des Betroffenen und denen seines Lebensgefährten. (T2)
- RS0048982">3 Ob 154/08f
Auch; Beis ähnlich wie T1
- RS0048982">3 Ob 39/09w
Auch
- RS0048982">8 Ob 83/09b
Vgl auch; Beisatz: Zweck und oberste Maxime des Sachwalterbestellungsverfahrens ist das Wohl der betroffenen Person. (T3)
Veröff: SZ 2009/112
- RS0048982">3 Ob 184/09v
- RS0048982">3 Ob 20/12f
Entscheidungstext OGH 14.03.2012 3 Ob 20/12f
- RS0048982">6 Ob 226/15a
Entscheidungstext OGH 21.12.2015 6 Ob 226/15a
Vgl; Beisatz: Im Fall einer Kollisionssituation zwischen den Interessen des Betroffenen und jenen eines Angehörigen kann weder dessen Bestellung zum Sachwalter noch eine Beendigung des Sachwalterschaftsverfahrens infolge des (behaupteten) Vorliegens einer umfassenden rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung in Betracht kommen. (T4)
- RS0048982">9 Ob 70/15g
Entscheidungstext OGH 26.11.2015 9 Ob 70/15g
- RS0048982">2 Ob 164/16f
Entscheidungstext OGH 19.12.2016 2 Ob 164/16f
- RS0048982">5 Ob 59/19s
Beisatz: Nunmehr Erwachsenenvertreter. (T5)
- RS0048982">3 Ob 76/20b
Beisatz: Keine Interessenkollision, wenn Erwachsenenvertreter die Erwachsenenvertretung auch angeregt hat. (T6)
- RS0048982">3 Ob 108/20h
Beisatz: Hier: Enthebung der bisherigen Erwachsenenvertreterin wegen bestehenden Interessenkonftlikts. (T7)
- RS0048982">2 Ob 129/20i
Beis ähnlich wie T1
- RS0048982">6 Ob 147/21t
Beis wie T1
- RS0048982">7 Ob 171/21d
Beis wie T1; Beis wie T5
- RS0048982">2 Ob 202/21a
Nur Beis wie T3; Beisatz: Das gilt auch bei der Bestellung eines als besonders qualifiziert eingetragenen Rechtsanwalts. (T8)
- RS0048982">9 Ob 76/22z
Beis wie T1
- RS0048982">5 Ob 40/23b
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 18.04.2023
5 Ob 40/23b Beisatz wie T1
Beisatz: Hier: Umbestellung des Erwachsenenvertreters auf einen Rechtsanwalt aufgrund erforderlicher Rechtskenntnisse und Interessenskollision. (T9)
- RS0048982">3 Ob 53/23z
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 21.06.2023 3 Ob 53/23z
Beisatz wie T1
Beisatz: Ob eine Interessenkollision zu befürchten ist, hängt grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls ab. (T10)
- RS0048982">8 Ob 54/24k
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 22.05.2024 8 Ob 54/24k
vgl; Beisatz wie T1
- RS0048982">7 Ob 79/24d
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.10.2024 7 Ob 79/24d
Beisatz wie T1
Beisatz: Bei bestehenden Hinweisen auf solche Interessengegensätze reicht bereits eine mögliche Interessenkollision, sofern sie auch nur wahrscheinlich ist, aus, um der Eignung eines nahen Angehörigen als Erwachsenenvertreter entgegenzustehen; die gebotene gerichtliche Kontrolle des Erwachsenenvertreters ändert daran nichts. (T11)
Beisatz: hier: Ausschluss der Kinder bei Wohnortbestimmung und Vertretung im Verfahren gegen die Lebensgefährtin des Betroffenen aufgrund vorliegender Interessenkollision. (T12)
- RS0048982">1 Ob 97/25h
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 30.09.2025 1 Ob 97/25h
Beisatz: Hier: Interessenkollision zwischen den Interessen der Betroffenen und ihrem Ehemann als Sachwalter hinsichtlich der Überlassung eines Teils des Kaufpreises aus dem Verkauf einer Liegenschaft, deren grundbücherliche Alleineigentümerin die Betroffene war. (T13)
- RS0048982">4 Ob 186/25v
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 28.01.2026 4 Ob 186/25v
Beisatz wie T3; Beisatz wie T11