RS OGH 2021/8/10 11Os26/94, 13Os125/94, 12Os101/97, 14Os158/99, 15Os81/02, 15Os153/02, 14Os20/04, 11

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Veröffentlicht am 19.04.1994
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Rechtssatz

Allgemein begreiflich ist die heftige Gemütsbewegung - also der Affekt - dann, wenn auch ein durchschnittlich rechtstreuer Mensch von der geistigen und körperlichen Beschaffenheit des Täters in der spezifischen Situation in jenen psychischen Ausnahmezustand geraten wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0092087

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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