RS OGH 1994/7/12 4Ob70/94, 4Ob112/11s, 4Ob14/13g, 4Ob68/13y, 4Ob149/13k, 4Ob136/17d, 4Ob56/19t, 4Ob1

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Veröffentlicht am 12.07.1994
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Norm

UWG §2 C2a
UWG §9 C3a

Rechtssatz

Von einem Blickfang wird gesprochen, wenn in einer Gesamtankündigung einzelne Angaben im Vergleich zu den sonstigen Angaben besonders herausgestellt sind; sie dürfen für sich allein genommen nicht zur Irreführung oder - bei einem nach § 9 UWG zu beurteilenden Gebrauch zweier Zeichen - nicht zur Verwechslung geeignet sein. "TÜV"

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078535

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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