Norm
StPO §3Rechtssatz
Die Manuduktionspflicht wird gegenüber einem durch einen Verteidiger vertretenen Angeklagten erst dann aktuell, wenn der Verteidiger erkennbar versagt (Mayerhofer Rieder StPO 3.Auflage § 3 Entscheidung 175, 177, 178; Bertel, Die Fürsorgepflicht des Richters, AnwBl 1977,159).Die Manuduktionspflicht wird gegenüber einem durch einen Verteidiger vertretenen Angeklagten erst dann aktuell, wenn der Verteidiger erkennbar versagt (Mayerhofer Rieder StPO 3.Auflage Paragraph 3, Entscheidung 175, 177, 178; Bertel, Die Fürsorgepflicht des Richters, AnwBl 1977,159).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0096569Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2026