RS OGH 2026/1/13 15Os96/94; 13Os41/14z; 11Os114/14w; 13Os147/15i; 14Os46/16w; 12Os95/16m; 11Os16/17p

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Veröffentlicht am 13.07.1994
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Rechtssatz

Die Manuduktionspflicht wird gegenüber einem durch einen Verteidiger vertretenen Angeklagten erst dann aktuell, wenn der Verteidiger erkennbar versagt (Mayerhofer Rieder StPO 3.Auflage § 3 Entscheidung 175, 177, 178; Bertel, Die Fürsorgepflicht des Richters, AnwBl 1977,159).Die Manuduktionspflicht wird gegenüber einem durch einen Verteidiger vertretenen Angeklagten erst dann aktuell, wenn der Verteidiger erkennbar versagt (Mayerhofer Rieder StPO 3.Auflage Paragraph 3, Entscheidung 175, 177, 178; Bertel, Die Fürsorgepflicht des Richters, AnwBl 1977,159).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0096569

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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