RS OGH 1994/10/10 10Ob1528/94, 5Ob539/95, 4Ob201/16m, 8Ob118/17m, 3Ob46/20s, 5Ob205/21i

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Veröffentlicht am 10.10.1994
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Norm

ABGB §948
ZPO §502 HI2

Rechtssatz

Ob eine festgestellte strafgesetzwidrige Handlung auch einen Mangel an dankbarer Gesinnung bekundet, stellt eine Frage der Einzelfallgerechtigkeit dar, die vom Obersten Gerichtshof nur überprüft werden darf, wenn dem Berufungsgericht ein grober Auslegungsfehler unterlief.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0031380

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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