RS OGH 2025/12/17 5Ob3/95; 5Ob174/02b; 5Ob205/03p; 5Ob25/13g; 5Ob117/14p; 5Ob56/17x; 5Ob41/18t; 5Ob9

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Veröffentlicht am 13.01.1995
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Rechtssatz

Eine gewöhnliche Benützungsvereinbarung bewirkt nur die Umgestaltung der allgemeinen Gebrauchsbefugnisse eines Miteigentümers in Sondernutzungsrechte an bestimmten Sachteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0029352

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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