RS OGH 1995/2/23 6Ob526/95, 10Ob333/99i, 10Ob55/04t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1995
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Norm

JN §51 Abs1 Z6

Rechtssatz

Kontraktansprüche gegen einen im Rubrum des Klageschriftsatzes als Geschäftsführer bezeichneten Beklagten aus der Übernahme einer "selbstschuldnerischen Bürgschaft" für eine (ausländische) Gesellschaft - die nicht Beitragsrückstände eines Sozialversicherungsträgers betrifft - fallen nicht in die Zuständigkeit der selbständigen HG.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 526/95
    Entscheidungstext OGH 23.02.1995 6 Ob 526/95
  • 10 Ob 333/99i
    Entscheidungstext OGH 14.12.1999 10 Ob 333/99i
    Vgl auch; Beisatz: Durch § 51 Abs 1 Z 6 JN sollte lediglich die Möglichkeit geschaffen werden, Ansprüche wegen deliktischer Schädigung der Handelsgerichtsbarkeit zu unterstellen. (T1) Beisatz: Hier: Kontraktanspruch ohne jeden erkennbaren Bezug zu einem deliktischen Verhalten als Geschäftsführer. (T2)
  • 10 Ob 55/04t
    Entscheidungstext OGH 09.11.2004 10 Ob 55/04t
    Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0046439

Dokumentnummer

JJR_19950223_OGH0002_0060OB00526_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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