Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
"EKIS-Anfragen" und Erhebungsersuchen an andere Sicherheitsbehörden sind nicht bloß behördeninterne Akte (ohne Deliktseignung nach § 302 Abs 1 StGB), sondern typische Amtsgeschäfte im Rahmen der zur Hoheitsverwaltung gehörenden Tätigkeit der Sicherheitsbehörden."EKIS-Anfragen" und Erhebungsersuchen an andere Sicherheitsbehörden sind nicht bloß behördeninterne Akte (ohne Deliktseignung nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB), sondern typische Amtsgeschäfte im Rahmen der zur Hoheitsverwaltung gehörenden Tätigkeit der Sicherheitsbehörden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0095301Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2024