RS OGH 1996/7/10 9ObA2143/96d, 8ObA52/07s, 9ObA158/08p, 9ObA97/09v, 9ObA75/10k, 8ObA71/10i, 8ObA35/1

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Veröffentlicht am 10.07.1996
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Norm

AngG §27 Z1
ASGG idF BGBl 1994/624 §46 Abs1

Rechtssatz

Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob ein Fehlverhalten eines Angestellten bei Anlegung eines objektiven Maßstabes geeignet war, das Vertrauen des Dienstgebers soweit zu erschüttern, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103201

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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